START
ARCHITEKTEN-/INGENIEURRECHT
HAFTUNG
GRUNDLAGEN
GRUNDLAGENERMITTLUNG
GENEHMIGUNGSFÄHIGKEIT
UNWIRTSCHAFTLICHE PLANUNG
BAUSUMMENÜBERSCHREITUNG
BAUKOSTENGARANTIE
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BAUÜBERWACHUNG
VERZUG
RECHNUNGSPRÜFUNG
GESAMTSCHULDNER
HONORAR
PRIVATES BAURECHT
BAUVERTRAG
BAUVERTRAG ALS WERKVERTRAG
ABSCHLUSS DES BAUVERTRAGES
FORM DES BAUVERTRAGES
VERTRAGSSCHLUSS DURCH VERTRETER
WIDERRUF VON BAUVERTRÄGEN
SCHWARZARBEIT
EINBEZIEHUNG DER VOB/B
RECHTSNATUR DER VOB/B
WIRKSAME EINBEZIEHUNG
INHALTSKONTROLLE
VERTRAGSMODELLE
ALLEINUNTERNEHMER
GENERALUNTERNEHMER
GENERALÜBERNEHMER
TOTALUNTERNEHMER
TOTALÜBERNEHMER
ARBEITSGEMEINSCHAFT (ARGE)
VERGÜTUNG IM BAUVERTRAG
FEHLENDE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
EINHEITSPREISVERTRAG
STUNDENLOHNARBEITEN
PAUSCHALPREISVERTRAG
WEGFALL DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE
BEWEISLAST
ALTERNATIVPOSITIONEN
BEDARFSPOSITIONEN
ZULAGEPOSITIONEN
ABRECHNUNG
FÄLLIGKEIT DER WERKLOHNFORDERUNG
BGB-VERTRAG
VOB-VERTRAG
NACHTRÄGE
MENGENÄNDERUNGEN BEIM EINHEITSPREISVERTRAG
GEÄNDERTE LEISTUNGEN
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
LEISTUNGEN OHNE AUFTRAG
KÜNDIGUNG VON BAUVERTRÄGEN
KÜNDIGUNG DURCH AUFTRAGGEBER
KÜNDIGUNG DURCH AUFTRAGNEHMER
ABNAHME
GEWÄHRLEISTUNG
MANGELBEGRIFF
BEDENKENANMELDUNG
MÄNGEL VOR DER ABNAHME
NACHBESSERUNG
KOSTENVORSCHUSS
SELBSTVORNAHME
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
RÜCKTRITT
MINDERUNG
UNVERHÄLTNISMÄßIGKEIT
SOWIESO-KOSTEN
ABZUG "NEU FÜR ALT"
VERJÄHRUNG
WERKLOHNFORDERUNG
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
ÖFFENTLICHES BAURECHT
DEFINITIONEN
BAULICHE ANLAGE
GEBÄUDE
GEBÄUDEKLASSE 1
GEBÄUDEKLASSE 2
GEBÄUDEKLASSE 3
GEBÄUDEKLASSE 4
GEBÄUDEKLASSE 5
HOCHHÄUSER
GESCHOSS
VOLLGESCHOSS
AUFENTHALTSRÄUME
GELÄNDEOBERFLÄCHE
FEUERSTÄTTE
ERSCHLIEßUNG
GEBÄUDE AUF MEHREREN GRUNDSTÜCKEN
ABSTANDSFLÄCHEN
BAUGENEHMIGUNGSPFLICHT
NUTZUNGSÄNDERUNG
WIRKUNG DER BAUGENEHMIGUNG
GELTUNGSDAUER DER BAUGENEHMIGUNG
GENEHMIGUNGSFREIE VORHABEN
BAUANTRAG
VEREINFACHTES GENEHMIGUNGSVERFAHREN
FREISTELLUNGSVERFAHREN
BAUVORBESCHEID
BAULAST
RECHTSSCHUTZ DES BAUHERRN
NACHBARBETEILIGUNG
ANZEIGEPFLICHTEN
VERFÜGUNGEN DER BAUAUFSICHT
BAUEINSTELUNG
NUTZUNGSUNTERSAGUNG/RÜCKBAU
NACHTRÄGLICHE ANFORDERUNGEN
BAUPLANUNGSRECHT
QUALIFIZIERT BEPLANTER BEREICH
UNBEPLANTER INNENBEREICH
AUßENBEREICH
AUSNAHMEN/BEFREIUNGEN
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
MAß DER BAULICHEN NUTZUNG
OFFENE/GESCHLOSSENE BAUWEISE
KONTAKT
START
ARCHITEKTEN-/INGENIEURRECHT
HAFTUNG
GRUNDLAGEN
GRUNDLAGENERMITTLUNG
GENEHMIGUNGSFÄHIGKEIT
UNWIRTSCHAFTLICHE PLANUNG
BAUSUMMENÜBERSCHREITUNG
BAUKOSTENGARANTIE
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BAUÜBERWACHUNG
VERZUG
RECHNUNGSPRÜFUNG
GESAMTSCHULDNER
HONORAR
PRIVATES BAURECHT
BAUVERTRAG
BAUVERTRAG ALS WERKVERTRAG
ABSCHLUSS DES BAUVERTRAGES
FORM DES BAUVERTRAGES
VERTRAGSSCHLUSS DURCH VERTRETER
WIDERRUF VON BAUVERTRÄGEN
SCHWARZARBEIT
EINBEZIEHUNG DER VOB/B
RECHTSNATUR DER VOB/B
WIRKSAME EINBEZIEHUNG
INHALTSKONTROLLE
VERTRAGSMODELLE
ALLEINUNTERNEHMER
GENERALUNTERNEHMER
GENERALÜBERNEHMER
TOTALUNTERNEHMER
TOTALÜBERNEHMER
ARBEITSGEMEINSCHAFT (ARGE)
VERGÜTUNG IM BAUVERTRAG
FEHLENDE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
EINHEITSPREISVERTRAG
STUNDENLOHNARBEITEN
PAUSCHALPREISVERTRAG
WEGFALL DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE
BEWEISLAST
ALTERNATIVPOSITIONEN
BEDARFSPOSITIONEN
ZULAGEPOSITIONEN
ABRECHNUNG
FÄLLIGKEIT DER WERKLOHNFORDERUNG
BGB-VERTRAG
VOB-VERTRAG
NACHTRÄGE
MENGENÄNDERUNGEN BEIM EINHEITSPREISVERTRAG
GEÄNDERTE LEISTUNGEN
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
LEISTUNGEN OHNE AUFTRAG
KÜNDIGUNG VON BAUVERTRÄGEN
KÜNDIGUNG DURCH AUFTRAGGEBER
KÜNDIGUNG DURCH AUFTRAGNEHMER
ABNAHME
GEWÄHRLEISTUNG
MANGELBEGRIFF
BEDENKENANMELDUNG
MÄNGEL VOR DER ABNAHME
NACHBESSERUNG
KOSTENVORSCHUSS
SELBSTVORNAHME
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
RÜCKTRITT
MINDERUNG
UNVERHÄLTNISMÄßIGKEIT
SOWIESO-KOSTEN
ABZUG "NEU FÜR ALT"
VERJÄHRUNG
WERKLOHNFORDERUNG
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
ÖFFENTLICHES BAURECHT
DEFINITIONEN
BAULICHE ANLAGE
GEBÄUDE
GEBÄUDEKLASSE 1
GEBÄUDEKLASSE 2
GEBÄUDEKLASSE 3
GEBÄUDEKLASSE 4
GEBÄUDEKLASSE 5
HOCHHÄUSER
GESCHOSS
VOLLGESCHOSS
AUFENTHALTSRÄUME
GELÄNDEOBERFLÄCHE
FEUERSTÄTTE
ERSCHLIEßUNG
GEBÄUDE AUF MEHREREN GRUNDSTÜCKEN
ABSTANDSFLÄCHEN
BAUGENEHMIGUNGSPFLICHT
NUTZUNGSÄNDERUNG
WIRKUNG DER BAUGENEHMIGUNG
GELTUNGSDAUER DER BAUGENEHMIGUNG
GENEHMIGUNGSFREIE VORHABEN
BAUANTRAG
VEREINFACHTES GENEHMIGUNGSVERFAHREN
FREISTELLUNGSVERFAHREN
BAUVORBESCHEID
BAULAST
RECHTSSCHUTZ DES BAUHERRN
NACHBARBETEILIGUNG
ANZEIGEPFLICHTEN
VERFÜGUNGEN DER BAUAUFSICHT
BAUEINSTELUNG
NUTZUNGSUNTERSAGUNG/RÜCKBAU
NACHTRÄGLICHE ANFORDERUNGEN
BAUPLANUNGSRECHT
QUALIFIZIERT BEPLANTER BEREICH
UNBEPLANTER INNENBEREICH
AUßENBEREICH
AUSNAHMEN/BEFREIUNGEN
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
MAß DER BAULICHEN NUTZUNG
OFFENE/GESCHLOSSENE BAUWEISE
KONTAKT
Zeller
ARCHITEKTEN-/INGENIEURRECHT
HONORAR
zuklappen